AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, STAND: 1. JANUAR 2019

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag, der von der BVBA CARRODRAIN oder der CARRODRAIN DEUTSCHLAND GMBH (nachfolgend „wir“ oder „uns“) geschlossen wird, oder dessen Partei wir sind. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten alleine und unter Ausschluss eventueller allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden als Gegenpartei (nachfolgend der „Kunde“). Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung möglich. Die Unterzeichnung eines Bestellscheines, eventuell verbunden mit einer Anzahlung, oder der Versand einer Bestellbestätigung sowie eine vollständige oder teilweise Bezahlung unserer Rechnungen führen unwiderruflich zur Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Bestellung ganz oder teilweise in eigenem Ermessen zu stornieren. Führt der Kunde dennoch eine einseitige Stornierung durch, schuldet er eine Entschädigung in Höhe von 50 % des Bestellwertes mit einem Mindestbetrag von 500 EUR. Für Bestellungen, deren Lieferung bereits begonnen hat, oder für Bestellungen von Materialien, die speziell nach Maß gefertigt wurden, oder für die anderweitig besondere Ausgaben getätigt wurden, wird eine Entschädigung von 100 % des Bestellwertes geschuldet. Entsprechend hat der Kunde Recht auf eine gleichwertige Entschädigung, wenn CARRODRAIN eine Bestellung einseitig und ohne gerechtfertigten Grund storniert. Derjenige, der eine Bestellung aufgibt, wird als dazu bevollmächtigt und befugt angesehen, sodass wir uns auf den von Dritten oder dem Kunden erweckten Rechtsschein berufen können.

3. Abgaben gleich welcher Art gehen zulasten des Kunden.

4. Sofern nicht anders angegeben, sind unsere Angebote einen Monat lang gültig.

5. Der Transport von Waren (auch ein frachtfreier zum Lieferort) findet stets auf alleinige Gefahr des Kunden statt. Ebenso wenig haften wir für Diebstahl oder Beschädigung. Sollen die Waren von uns geliefert werden, erfolgt die Lieferung durch Entladung an einem Ort, der unmittelbar von öffentlichen Straßen aus zugänglich ist. Sollte der Kunde eine Entladung in seinem Gebäude verlangen, muss dies ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden. Ist die Entladung – auch außerhalb der Gebäude des Kunden – nicht ohne Betreten des Eigentums des Kunden möglich, erfolgt diese auf dessen Gefahr.

6. Gelieferte Waren werden vorbehaltlich in den gesetzlich vorgesehenen Fällen nicht zurückgenommen.

7. Sofern wir uns nicht ausdrücklich und schriftlich zur Einhaltung angegebener Fristen verpflichtet haben, sind Lieferfristen sowie eventuelle Fristen für Einbau und Ausführung nur als Anhaltspunkte angegeben und binden uns in keiner Weise. Die Lieferung von Materialien und Produkten zu einem späteren als dem angegebenen Zeitpunkt kann keinesfalls Grund für eine Auflösung oder Kündigung des Vertrages sein oder zu Schadensersatz berechtigen. Haben wir uns ausdrücklich und schriftlich zur Einhaltung von Lieferfristen verpflichtet, können folgende, nicht abschließend aufgelistete Fälle eine Verlängerung der Lieferfrist – ohne Recht des Kunden auf Schadensersatz – begründen: mechanische Defekte, Streik, Unwetter, Frost, Brand, Naturkatastrophen, Aufruhr, Transportmittelknappheit, Transportunterbrechung, Verzögerung bei der Belieferung durch Zulieferer, Konkurs, gerichtliche Reorganisation oder Umstrukturierung unserer Zulieferer oder Unterauftragsnehmer, Aussperrung, jeder andere Tarifkonflikt, Unterbrechungen der Strom- oder sonstigen Versorgung, Krankheiten, Diebstahl, Unfälle, Krieg, von den Behörden verhängte Maßnahmen, welche die Lieferung verhindern, erschweren oder im Verhältnis zu dem bei Vertragsschluss Vorgesehenen signifikant verteuern, und jede andere Ursache, die sich unserem Einfluss entzieht, welche die Bevorratung oder Lieferung erschwert oder signifikant verteuert.

8. Die angegebenen Rabattsätze sind nie dauerhaft erworben, auch nach deren wiederholter Anwendung nicht. Rabatte können sich zu jeder Zeit je nach Marktlage, interner Preisbildung oder Strategie von CARRODRAIN ändern. Der Kunde kann sich nie auf Basis früherer Preisvereinbarungen oder von Preisvereinbarungen mit anderen Kunden von CARRODRAIN auf Rabatte berufen. Wurde eine frachtfreie Lieferung vorgesehen, gilt diese ausschließlich für die Auslieferung an eine einzige Lieferadresse in den Niederlanden, Frankreich oder Deutschland. Rabatte gelten nur bei Bestellung des gesamten Angebotes. Wird ein Angebot nur teilweise angenommen, hat CARRODRAIN das Recht, die Rabatte anteilig auf die bestellten Waren anzuwenden.

9. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Versand zahlbar, und die Transaktionskosten für die geschuldeten Rechnungsbeträge gehen zu Lasten des Kunden. Die Vorlage von Buchungsbelegen, aus denen die Einbuchung der Rechnung hervorgeht, gilt als Nachweis für deren Versand. Das Vorbringen einer Reklamation durch den Kunden bewirkt keine Aussetzung seiner Zahlungspflicht, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Reklamation bereits ganz oder teilweise mit der Zahlung in Verzug war. Eine – auch teilweise – Nichtzahlung zum Fälligkeitsdatum einer Rechnung oder eines Handelspapieres hat zur Folge, dass: a) alle übrigen noch unbezahlten Forderungen einschließlich der nicht fälligen Wechsel sofort fällig werden, b) alle vom Verkäufer eingeräumten Rabatte und Zahlungserleichterungen verfallen, c) alle geschuldeten Beträge von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um Zinsen zu einem Zinssatz erhöht werden, der gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr zuzüglich 4 % berechnet wird. Für die Berechnung der geschuldeten Zinsen wird jeder angefangene Monat als ganzer Monat angesetzt, d) alle geschuldeten Beträge von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung um einen Schadensersatz von 10 % auf die noch unbezahlten Beträge erhöht werden, um unsere außergerichtlichen Beitreibungskosten zu begleichen. Der Kunde bestätigt und akzeptiert, dass dieser Schadensersatz pauschal ist und auch dann geschuldet wird, wenn nur eine teilweise Nichtzahlung vorliegt.

10. Gewährleistungen, Garantieren, Versicherungen und Haftung: Alle Reklamationen müssen bei uns eingehen, bevor die Produkte eingebaut werden. Nach dem Einbau unserer Produkte sind keine Reklamationen mehr möglich. Die Gewährleistung für unsere Produkte verfällt, wenn der Einbau nicht oder nicht ausschließlich gemäß unseren aktuellsten Vorschriften durchgeführt wurde. Falls eine abweichende Einbaumethode angewendet wurde, verfällt jegliche Gewährleistung. Ein eventueller Schadensersatz kann nie den Wert der von uns gelieferten Produkte übersteigen.

11. Eigentumsvorbehalt: a) Bis zur vollständigen Bezahlung und Erfüllung aller Pflichten durch den Kunden aufgrund seiner Verträge mit uns bleiben die von uns gelieferten Waren unser Eigentum. Solange die gelieferten Waren nicht vollständig bezahlt sind, kann der Kunde das Eigentum an diesen Waren nicht an Dritte übertragen, diese Waren nicht verpfänden und sie auch nicht – gleich in welcher Weise – mit Sicherheiten belasten. Wird dieses Verbot nicht eingehalten, ist der Verkaufspreis sofort fällig. Ferner fallen diese Waren bei einer Insolvenz des Kunden (Konkurs, Liquidation, kollektive Schuldenregelung) aus der Insolvenzmasse des Kunden heraus, und gilt der Vertrag ab dem Zeitpunkt der Insolvenz des Kunden von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung als aufgelöst. b) Der Kunde verpflichtet sich, uns unverzüglich zu informieren, wenn die Waren, die unser Eigentum sind, zu seinen Lasten beschlagnahmt werden.

12. Kündigung: Wir behalten uns das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung und mit Wirkung zum Datum der Mitteilung per Einschreiben als gekündigt anzusehen, wenn sich folgende, nicht abschließend aufgelistete Fälle beim Kunden ereignen: Tod, rechtskräftige Haftstrafe, Insolvenz, Liquidation, Beendigung der Geschäftstätigkeit, Fusion, Aufspaltung, Beschlagnahme des ganzen oder eines Teils des Vermögens, Antrag auf Zahlungsaufschub oder auf kollektive Schuldenregelung. In einem solchen Fall sind wir berechtigt, die schon gelieferten, aber vom Kunden noch nicht bezahlten Waren sofort zurückzunehmen, wobei bereits bezahlte Waren Eigentum des Kunden bleiben, ohne dass wir zur Rücknahme verpflichtet werden können.

13. Surrogation: Wir behalten uns das Recht vor, einseitig einen Dritten für die Durchführung des Vertrages einschließlich aller durch diesen begründeten Rechte und Pflichten einzusetzen. Der Kunde akzeptiert, dass wir in diesem Fall vom Vertragsverhältnis befreit sind, und dass eine solche Surrogation zu einer Novation führen wird.

14. CARRODRAIN handhabt strikte Datenschutzgrundsätze gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unsere neuen Datenschutzrichtlinien finden Sie auf unserer Website carrodrain.be

15. Zuständige Gerichte und anwendbares Recht: Im Streitfall sind ausschließlich die belgischen Gerichte des Gerichtsbezirkes Antwerpen, Zone Antwerpen, zuständig. Diese werden belgisches Recht anwenden. Die Vereinbarung über Verträge für den internationalen Verkauf von Waren gilt ebenfalls.